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Abgeltungsteuer-Rechner 2026

Geben Sie Ihren Kauf- und Verkaufspreis ein, um sofort die fällige Steuer zu erfahren. Aktien, ETF und Kryptowährungen: Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, mit Sparer-Pauschbetrag.

Orientierungshilfe zu reinen Informationszwecken. Die Berechnung wendet die Abgeltungsteuer (Wertpapiere) beziehungsweise § 23 EStG (Krypto) auf den eingegebenen Gewinn an und berücksichtigt weder Kirchensteuer noch andere Kapitalerträge oder Verlustverrechnungen des Jahres noch Ihre persönliche Situation. Kein Ersatz für eine Steuerberatung. Die Regeln können sich ändern. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.

Das Prinzip: Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer

In Deutschland ist der Gewinn aus dem Verkauf von Aktien, ETF oder Fonds ein Kapitalertrag. Er unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf den Steuerbetrag (effektiv rund 26,375 %) und, falls Sie kirchensteuerpflichtig sind, zusätzlich der Kirchensteuer. Kaufen Sie Wertpapiere für 5.000 € und verkaufen Sie sie für 8.000 €, wird der Gewinn von 3.000 € entsprechend besteuert.

Bei einer inländischen Bank oder einem inländischen Broker behält das depotführende Institut die Abgeltungsteuer in der Regel automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab. Aufsichtsbehörde für Broker und Finanzdienstleister in Deutschland ist die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

Der Sparer-Pauschbetrag und der Freistellungsauftrag

Bevor die Abgeltungsteuer greift, wird der Sparer-Pauschbetrag abgezogen: 1.000 € pro Jahr für Alleinstehende, 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare (seit der Reform 2023). Mit einem Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank wird der Freibetrag direkt beim Steuereinbehalt berücksichtigt; ohne Freistellungsauftrag holen Sie sich zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurück.

Verlustverrechnung

Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (gesonderter Verlustverrechnungstopf für Aktien). Verluste aus anderen Wertpapieren wie ETF, Fonds oder Zertifikaten lassen sich dagegen mit allen Kapitalerträgen verrechnen, einschließlich Zinsen und Dividenden. Nicht genutzte Verluste werden von der depotführenden Bank in der Regel automatisch ins Folgejahr vorgetragen.

Und Kryptowährungen?

Für Kryptowährungen gilt ein anderes Regime: Sie sind kein Kapitalertrag, sondern ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Halten Sie eine Kryptowährung länger als ein Jahr, ist der Gewinn beim Verkauf vollständig steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Verkaufen Sie innerhalb eines Jahres, gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen: Bleiben Sie darunter, bleibt der Gewinn steuerfrei; überschreiten Sie die Grenze auch nur geringfügig, wird der gesamte Gewinn zu Ihrem persönlichen, progressiven Einkommensteuersatz besteuert, nicht zur pauschalen Abgeltungsteuer.

Was Sie angeben müssen

Bei einer inländischen Bank oder einem inländischen Broker wird die Abgeltungsteuer in der Regel automatisch einbehalten. Bei ausländischen Brokern ohne automatischen Steuereinbehalt müssen Sie Ihre Kapitalerträge selbst in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung angeben; private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen gehören in die Anlage SO. Bewahren Sie die Jahresbescheinigung beziehungsweise den Transaktionsverlauf Ihres Brokers auf, sie erleichtert den Nachweis von Anschaffungskosten und Haltefristen.

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Investieren ist mit dem Risiko von Kapitalverlust verbunden. Frühere Wertentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Ergebnisse.

Häufig gestellte Fragen

Werden Kursgewinne an der Börse in Deutschland besteuert?
Ja. Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETF oder Fonds sind ein Kapitalertrag und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf den Steuerbetrag (effektiv rund 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparer-Pauschbetrag mindert den zu versteuernden Gewinn vorab.
Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag auf Kapitalerträge (Kursgewinne, Zinsen, Dividenden) von 1.000 € für Alleinstehende beziehungsweise 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare (seit der Reform 2023). Mit einem Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker wird er automatisch berücksichtigt, sonst holen Sie ihn sich über die Steuererklärung zurück.
Kann ich Verluste mit Gewinnen verrechnen?
Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (gesonderter Verlustverrechnungstopf). Verluste aus anderen Wertpapieren wie ETF oder Fonds lassen sich dagegen mit sämtlichen Kapitalerträgen verrechnen. Nicht genutzte Verluste werden von Ihrer depotführenden Bank in der Regel automatisch ins Folgejahr vorgetragen.
Wie werden Kryptowährungen besteuert?
Anders als Aktien: Kryptogewinne sind ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG, nicht der Abgeltungsteuer unterworfen. Nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr sind sie vollständig steuerfrei. Innerhalb eines Jahres gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen; wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn zu Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
Was muss ich in der Steuererklärung angeben?
Bei einer inländischen Bank oder einem inländischen Broker wird die Abgeltungsteuer in der Regel automatisch einbehalten und abgeführt. Bei ausländischen Brokern ohne automatischen Steuereinbehalt müssen Sie die Kapitalerträge selbst in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung angeben. Bewahren Sie die Jahresbescheinigung Ihres Brokers auf, sie erleichtert die Berechnung von Anschaffungskosten und Haltefristen.