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KESt-Rechner 2026

Kaufsumme und Verkaufssumme eingeben und die Kapitalertragsteuer sofort sehen: 27,5 % auf realisierte Wertsteigerungen, ohne Behaltefrist und ohne Freibetrag. Eine inländische Bank führt die KESt ab, bei einem ausländischen Broker veranlagen Sie selbst.

Dieses Werkzeug dient der Information und Orientierung. Es rechnet mit dem gesetzlichen Satz von 27,5 % Kapitalertragsteuer auf realisierte Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen, ohne Behaltefrist und ohne Freibetrag, und berücksichtigt den Verlustausgleich innerhalb desselben Jahres. Nicht berücksichtigt sind Ihre gesamte persönliche Situation, ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Fonds, Anschaffungsnebenkosten, Spesen und Sonderfälle wie Staking oder Altbestände. Das ist keine Steuerberatung und ersetzt keine fachliche Prüfung. Regeln können sich ändern. Fragen Sie im Zweifel das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Das Prinzip: 27,5 %, ohne Behaltefrist

In Österreich zählen realisierte Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und werden mit 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) besteuert. Zwei Punkte sind wichtiger als der Satz selbst. Erstens gibt es keine Behaltefrist: die Spekulationsfrist wurde 2011 abgeschafft, langes Halten macht den Gewinn nicht steuerfrei. Zweitens gibt es keinen Freibetrag auf Kursgewinne, anders als in Deutschland mit dem Sparerpauschbetrag.

Der Wertpapiermarkt wird von der Finanzmarktaufsicht (FMA) beaufsichtigt, gehandelt wird an der Wiener Börse.

Inländische Bank oder ausländischer Broker

Das ist der eigentliche Unterschied im Alltag. Eine inländische depotführende Stelle behält die KESt ein und führt sie ab: der Fall ist endbesteuert, Sie müssen nichts erklären. Ein ausländischer Broker führt keine österreichische KESt ab. Dann erklären Sie die Gewinne selbst über die Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung und zahlen die 27,5 % nach. Günstiger wird es dadurch nicht, aufwendiger schon, und Fehler fallen erst Jahre später auf.

Aktien und ETFs

Aktien: Kursgewinn mit 27,5 % besteuert, Dividenden ebenfalls mit 27,5 %.

ETFs: Bei ausländischen Fonds kommen die ausschüttungsgleichen Erträge dazu, also thesaurierte Erträge, die jährlich zu versteuern sind, auch wenn kein Geld auf Ihr Konto fließt. Bei einem Meldefonds übernimmt eine inländische Bank die Berechnung, bei einem Nichtmeldefonds über einen ausländischen Broker liegt sie bei Ihnen.

Verlustausgleich

Verluste aus Kapitalvermögen werden innerhalb desselben Jahres mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen. Ein Verlustvortrag in künftige Jahre ist für Privatanleger nicht vorgesehen: ein Verlust verfällt mit dem Kalenderjahr. Mit mehreren Depots, davon eines im Ausland, führt der Ausgleich zwangsläufig über die Veranlagung.

Und Kryptowährungen?

Seit der ökosozialen Steuerreform, für Anschaffungen ab dem 1. März 2022, zählen Kryptowährungen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und werden ebenfalls mit 27,5 % besteuert. Ein Tausch zwischen zwei Kryptowährungen löst grundsätzlich keine Besteuerung aus, der Tausch in Euro oder in andere Wirtschaftsgüter dagegen schon. Zuflüsse aus Staking sind gesondert zu beurteilen.

Was Sie melden müssen

Bei inländischer Bank: nichts, die KESt ist abgeführt. Bei ausländischem Broker: Kursgewinne, Dividenden und ausschüttungsgleiche Erträge in der Beilage E1kv. Der Jahresbeleg des Brokers ist Ihr Nachweis. Dieser Inhalt dient der Information und ist keine Anlage- oder Steuerberatung.

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Der Broker entscheidet direkt über Ihre Nettorendite: Ordergebühren, Währungsumrechnung, Zugang zu ETFs und digitalen Vermögenswerten, Kontowährung und die Frage, ob die KESt automatisch abgeführt wird. HelloBrokers vergleicht Plattformen nach unabhängigen Kriterien, damit Sie den passenden Broker finden.

Investieren birgt das Risiko von Kapitalverlusten. Vergangene Wertentwicklung ist kein Hinweis auf künftige Ergebnisse.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer auf Aktiengewinne in Österreich?
Realisierte Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen werden mit 27,5 % Kapitalertragsteuer besteuert. Es gibt keine Behaltefrist: die Spekulationsfrist wurde 2011 abgeschafft, ein Gewinn nach zehn Jahren ist genauso steuerpflichtig wie einer nach zehn Tagen. Einen Freibetrag auf Kursgewinne gibt es ebenfalls nicht. Das ist keine Steuerberatung.
Was ändert sich bei einem ausländischen Broker?
Nur wer bei einer inländischen depotführenden Stelle investiert, ist endbesteuert: die Bank behält die 27,5 % ein und führt sie ab. Ein ausländischer Broker führt keine österreichische KESt ab. Dann müssen Sie die Gewinne selbst in der Steuererklärung erklären, über die Beilage E1kv, und die Steuer nachzahlen. Der Satz bleibt 27,5 %, der Aufwand liegt bei Ihnen.
Kann ich Verluste gegenrechnen?
Innerhalb desselben Jahres ja: Verluste aus Kapitalvermögen werden mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen, etwa Kursgewinnen und Dividenden. Ein Vortrag in künftige Jahre ist für Privatanleger nicht möglich, ein Verlust verfällt also mit dem Jahr. Eine inländische Bank rechnet unterjährig automatisch aus, bei mehreren Depots müssen Sie es selbst über die Veranlagung machen.
Wie werden Kryptowährungen besteuert?
Seit der ökosozialen Steuerreform, also für Anschaffungen ab dem 1. März 2022, zählen Kryptowährungen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und werden ebenfalls mit 27,5 % besteuert. Ein Tausch zwischen zwei Kryptowährungen löst grundsätzlich keine Besteuerung aus, der Tausch in Euro oder in andere Wirtschaftsgüter dagegen schon. Staking-Zuflüsse sind ein eigener Fall.
Was muss ich melden?
Bei inländischer Bank nichts: die KESt ist abgeführt und der Fall erledigt. Bei ausländischem Broker erklären Sie Kursgewinne, Dividenden und ausschüttungsgleiche Erträge in der Beilage E1kv Ihrer Einkommensteuererklärung. Laden Sie den Jahresbeleg des Brokers herunter und bewahren Sie ihn auf. Das ist keine Steuerberatung.