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Kapitalgewinn-Rechner 2026

In der Schweiz sind Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen für Privatanleger von der Einkommenssteuer befreit. Schätzen Sie Ihren Nettogewinn und verstehen Sie die Ausnahmen: Vermögenssteuer und gewerbsmässiger Wertschriftenhandel.

Richtwert-Tool zu Informationszwecken. Die Ergebnisse stellen keine persönliche Steuerberatung dar und ersetzen nicht die Beurteilung durch eine Fachperson. Die Befreiung gilt für den Privatanleger; die Einstufung als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler und die Vermögenssteuer werden von Ihrer kantonalen Steuerverwaltung im Einzelfall geprüft. Die Regeln können sich ändern. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) oder an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Das Prinzip: privater Kapitalgewinn steuerfrei

In der Schweiz sind Kapitalgewinne, die ein Privatanleger auf seinem beweglichen Vermögen erzielt — Aktien, ETF, Obligationen, Kryptowerte —, von der Einkommenssteuer befreit, auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Konkret: Kaufen Sie Wertpapiere für 5'000 CHF und verkaufen Sie sie für 8'000 CHF, werden die 3'000 CHF Gewinn nicht als Einkommen besteuert.

Diese Regel, verankert in Artikel 16 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG), unterscheidet die Schweiz von den meisten ihrer Nachbarn. Es gibt kein spezielles Steuergefäss für das Halten von Wertschriften: Die Aufsicht über die Märkte und die Finanzdienstleister liegt bei der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht).

Ausnahme 1: die Vermögenssteuer

Die Befreiung betrifft den Gewinn, nicht das Halten. Jedes Jahr fliesst der Nettowert Ihres Vermögens per 31. Dezember — Wertschriften, Konten, Kryptowerte, Sachwerte — in die Bemessungsgrundlage der Vermögenssteuer ein. Der Satz wird von Ihrem Kanton und Ihrer Gemeinde festgelegt; er bleibt moderat, fällt aber jedes Jahr an, solange Sie die Vermögenswerte halten.

Sie müssen daher alle Ihre Wertschriften und Kryptowerte im Wertschriftenverzeichnis Ihrer Steuererklärung mit ihrem Wert per 31. Dezember aufführen. Für Kryptowährungen publiziert die Eidgenössische Steuerverwaltung jedes Jahr Referenzkurse. Vereinnahmte Dividenden und Zinsen bleiben als Einkommen steuerbar — nur der Kapitalgewinn entgeht der Steuer.

Ausnahme 2: der gewerbsmässige Wertschriftenhändler

Die Befreiung setzt eine private Vermögensverwaltung voraus. Nimmt Ihre Handelstätigkeit gewerblichen Charakter an, kann die Steuerverwaltung Sie als «gewerbsmässigen Wertschriftenhändler» einstufen: Ihre Kapitalgewinne werden dann zu steuerbarem Erwerbseinkommen und unterliegen zusätzlich den Sozialabgaben.

Geprüft werden (Kreisschreiben ESTV Nr. 36) unter anderem: eine Haltedauer der Titel von weniger als sechs Monaten, ein im Verhältnis zum Vermögen hohes Transaktionsvolumen, die Finanzierung der Käufe durch Fremdkapital, der systematische Einsatz von Derivaten (Optionen, Terminkontrakte) zur Absicherung oder Hebelung der Positionen sowie die Wiederanlage der Gewinne. Ein diversifizierter «Buy-and-hold»-Anleger bleibt in aller Regel im steuerbefreiten privaten Rahmen.

Und die Kapitalverluste?

Logische Kehrseite der Befreiung: Kapitalverluste im Rahmen des Privatvermögens sind nicht abzugsfähig. Da der Gewinn nicht besteuert wird, berechtigt der Verlust zu keinem Abzug und zu keinem Vortrag. Diese Symmetrie ist dem Schweizer System eigen und unterscheidet sich vom deutschen Verlustverrechnungstopf oder vom französischen Zehn-Jahres-Vortrag.

Was zu deklarieren ist

Sie deklarieren den Kapitalgewinn nicht als Einkommen, führen aber alle Ihre Wertschriften und Kryptowerte im Wertschriftenverzeichnis auf, bewertet per 31. Dezember, für die Vermögenssteuer. Die laufenden Erträge (Dividenden, Zinsen) kommen hinzu, da sie steuerbar bleiben. Bewahren Sie die Jahresauszüge Ihres Brokers auf: Sie erleichtern das Ausfüllen und dienen im Fall einer Kontrolle als Nachweis.

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Häufige Fragen

Werden Kursgewinne in der Schweiz besteuert?
Nein. Für einen Privatanleger sind Kapitalgewinne auf dem beweglichen Vermögen (Aktien, ETF, Obligationen, Krypto) von der Einkommenssteuer befreit, sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene. Das ist einer der grossen steuerlichen Vorteile des Schweizer Systems für private Sparerinnen und Sparer.
Fällt trotzdem eine Steuer auf mein Portfolio an?
Ja, die Vermögenssteuer. Sie erfasst nicht den realisierten Gewinn, sondern den Nettowert Ihres Vermögens (Wertschriften, Konten, Krypto …) per 31. Dezember. Der Satz hängt von Ihrem Kanton und Ihrer Gemeinde ab. Ausserdem bleiben vereinnahmte Dividenden und Zinsen als Einkommen steuerbar — anders als der Kapitalgewinn selbst.
In welchen Fällen werden meine Kursgewinne steuerbar?
Wenn die Steuerverwaltung Sie als «gewerbsmässigen Wertschriftenhändler» einstuft. Geprüft werden unter anderem eine kurze Haltedauer, ein hohes Transaktionsvolumen, der Einsatz von Fremdkapital oder Derivaten und die systematische Wiederanlage der Gewinne. In diesem Fall werden die Kapitalgewinne als Erwerbseinkommen besteuert und unterliegen zusätzlich den Sozialabgaben.
Gilt für Kryptowährungen eine andere Besteuerung?
Nein, das Prinzip ist dasselbe. Für eine Privatperson ist der Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowerten, die im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung gehalten werden, von der Einkommenssteuer befreit. Der Wert des Krypto-Portfolios per 31. Dezember fliesst hingegen in die Vermögenssteuer ein, gemäss den von der Eidgenössischen Steuerverwaltung publizierten Kursen.
Muss ich meine Wertschriften und Gewinne deklarieren?
Sie deklarieren den Kapitalgewinn nicht als steuerbares Einkommen, müssen aber alle Ihre Wertschriften und Kryptowerte im Wertschriftenverzeichnis Ihrer Steuererklärung mit ihrem Wert per 31. Dezember aufführen. Dividenden und Zinsen werden ebenfalls angegeben, da sie steuerbar bleiben. Bewahren Sie die Belege Ihres Brokers auf.